Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 12. Juni 2026
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss & elektronische Annahme
- Leistungsumfang
- Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Mitwirkungspflichten
- Vertraulichkeit
- Nutzungsrechte & Arbeitsergebnisse
- Softwareüberlassung (SOLARDESK)
- KI-gestützte Leistungen & generierte Inhalte
- Auftragsverarbeitung & Datenschutz
- Berufsrechtliche Beschränkungen
- Haftung
- Vertragsdauer & Kündigung
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen JM Energy Consulting, Inhaberin Jessica Mauch, Am Dümpel 2, 18184 Thulendorf (nachfolgend „JMEC") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs- und Projektleistungen in den Bereichen Prozessmanagement, KI-Integration sowie Projektierung und Prüfung erneuerbarer Energieprojekte.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JMEC hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss & elektronische Annahme
Angebote von JMEC sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von JMEC, durch Unterzeichnung eines Beratungsvertrags, durch elektronische Annahme über die persönliche Angebotsseite oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen und Wollen des Auftraggebers.
Elektronische Annahme über die Angebotsplattform. Stellt JMEC dem Auftraggeber ein Angebot über die persönliche Angebotsseite (Domain jmenergyconsulting.de/angebot) zur Verfügung, kommt der Vertrag zustande, sobald der Auftraggeber die Annahme dort durch Eingabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse und das Anbringen einer handschriftlich erfassten Unterschrift (Signatur-Pad) bestätigt und den Annahme-Button auslöst.
Diese Form der Annahme entspricht der einfachen elektronischen Signatur (EES) im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS"), Art. 25 Abs. 1, und ist für die Annahme von Beratungs- und Dienstleistungsverträgen in Textform (§ 126b BGB) zwischen Unternehmern im Sinne § 14 BGB ausreichend. Das Schriftformerfordernis nach § 126 BGB wird hierfür ausdrücklich abbedungen.
JMEC dokumentiert zum Zwecke der Beweissicherung folgende Angaben: Zeitpunkt der Annahme in UTC, IP-Adresse, User-Agent, Signaturbild als PNG sowie eine kryptografisch erzeugte Vorgangsnummer. Der Auftraggeber erhält im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail mit diesen Angaben.
Der Auftraggeber sichert mit der Annahme zu, zur Vertretung des von ihm benannten Unternehmens berechtigt zu sein. Bei Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) gilt die gesetzliche Einzelvertretungsbefugnis der Gesellschafter (§§ 125 ff. HGB), sofern nicht im Gesellschaftsvertrag anders geregelt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
3. Leistungsumfang
JMEC erbringt die im jeweiligen Auftrag konkretisierten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beraters. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Prüfleistungen, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Empfehlungen und Bewertungen — insbesondere im Rahmen von Projektprüfungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder KI-Konzepten — beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie öffentlich zugänglichen Quellen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Eine Gewähr für deren Vollständigkeit oder zukünftige Gültigkeit wird nicht übernommen.
JMEC ist berechtigt, geeignete Dritte (Subunternehmer) zur Vertragserfüllung einzuschalten. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei JMEC.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot vereinbarten Honorar. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Bedingungen:
- Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Auslagen (Reisen, Druck, externe Daten, Software-Lizenzen) werden nach Beleg gesondert abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei längerfristigen Projekten ist JMEC berechtigt, monatliche Teilrechnungen zu stellen.
Bei Zahlungsverzug ist JMEC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt JMEC alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Verträge, technische Unterlagen, Wirtschaftsdaten, Genehmigungsbescheide und Ansprechpartner.
Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers; daraus entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand abgerechnet.
6. Vertraulichkeit
JMEC behandelt sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers strikt vertraulich und gibt sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
Der Auftraggeber verpflichtet sich gleichermaßen zur Vertraulichkeit über die Methodik, Vorgehensweisen und Werkzeuge von JMEC, insbesondere hinsichtlich des Prüfprozesses und interner Bewertungslogiken.
7. Nutzungsrechte & Arbeitsergebnisse
Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Berichte, Konzepte, Präsentationen) ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke nach vollständiger Bezahlung des Honorars.
Sämtliche urheberrechtlich geschützten Methoden, Vorlagen, Tools und Bewertungssysteme bleiben Eigentum von JMEC. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JMEC.
8. Softwareüberlassung (SOLARDESK)
Soweit JMEC dem Auftraggeber die webbasierte Plattform SOLARDESK (oder einzelne Module davon) zur Nutzung über das Internet bereitstellt, gelten ergänzend die folgenden Regelungen. Der konkrete Funktionsumfang, die Anzahl der Nutzer beziehungsweise Mandanten sowie eine etwaige White-Label-Ausprägung (Betrieb im Branding und unter einer Domain des Auftraggebers) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Nutzungsrecht. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte außerhalb einer vereinbarten White-Label-Nutzung, ein Reverse Engineering sowie die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind unzulässig. Quellcode, Datenmodelle und Prüflogiken verbleiben bei JMEC.
Bereitstellung und Verfügbarkeit. Die Software wird am Übergabepunkt des Rechenzentrums bereitgestellt. JMEC bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit; geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote schuldet JMEC nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt ist.
Weiterentwicklung und Support. JMEC entwickelt die Software fortlaufend weiter und darf Funktionen anpassen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt. Art und Umfang des Supports (Reaktionszeiten, Kanäle) richten sich nach dem gebuchten Paket.
Daten des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt Inhaber der von ihm eingebrachten Daten. Auf Anforderung, spätestens bei Vertragsende, stellt JMEC die Daten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, strukturierten Format zum Export bereit; anschließend werden sie nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungs-Vertrags gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Vergütung. Die Vergütung für die Softwarenutzung erfolgt gemäß Angebot als monatliche oder jährliche Pauschale. Preisanpassungen kündigt JMEC mindestens drei Monate im Voraus in Textform an; im Fall einer Erhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.
9. KI-gestützte Leistungen & generierte Inhalte
Soweit JMEC im Rahmen des Auftrags generative KI-Modelle (z. B. Sprach-, Bild- oder Audiomodelle) einsetzt, geschieht dies ausschließlich zur Unterstützung der Beratungsleistung. JMEC trifft eine sorgfältige Auswahl der eingesetzten Modelle und prüft die Ergebnisse vor Übergabe an den Auftraggeber.
Der Auftraggeber erhält an den so erzeugten Inhalten ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung innerhalb seines eigenen Geschäfts. Eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit rein maschinell erzeugter Inhalte kann nach derzeitiger Rechtslage nicht garantiert werden; eine entsprechende Zusicherung wird nicht abgegeben.
JMEC sichert zu, ausschließlich KI-Dienste einzusetzen, die die übergebenen Eingabedaten nicht für eigene Trainingszwecke verwenden, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich gestattet. Eine Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter wird im Auftragsverarbeitungs-Vertrag (siehe § 9) offengelegt.
Wenn KI-erzeugte Inhalte vom Auftraggeber veröffentlicht werden (insbesondere als synthetische Bilder, Audio- oder Videoinhalte), liegt eine etwaige Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in der Verantwortung des Auftraggebers.
Die finale fachliche, rechtliche oder steuerliche Prüfung KI-erzeugter Inhalte vor deren Verwendung verbleibt stets beim Auftraggeber.
10. Auftragsverarbeitung & Datenschutz
Soweit JMEC im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Kunden, Versicherte oder Mitarbeitende des Auftraggebers) im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen separaten Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Eine Vorlage stellt JMEC unter jmenergyconsulting.de/avv-template bereit.
Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Erhebung und Übergabe der Daten verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage und gegebenenfalls die vorherige Anonymisierung oder Pseudonymisierung besonders schützenswerter Datenkategorien (Art. 9 DSGVO).
JMEC trifft technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere TLS-Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkung durch persönliche Token, Hashing von Authentifizierungsmerkmalen und revisionssichere Protokollierung.
JMEC verpflichtet sich, sämtliche Mitarbeitende sowie eingesetzte Sub-Auftragsverarbeiter auf das Datengeheimnis nach Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie auf eine erweiterte Vertraulichkeitspflicht (auch über das Vertragsende hinaus) zu verpflichten.
Soweit der Auftraggeber als Versicherungsmakler oder anderer Berufsträger einer gesetzlichen Schweigepflicht (z. B. § 203 StGB) unterliegt, sichert JMEC ausdrücklich zu, sich der gleichen Schweigepflicht zu unterwerfen, soweit ihm Berufsgeheimnisse offenbart werden.
11. Berufsrechtliche Beschränkungen
JMEC erbringt Beratungs-, Projektierungs- und Prüfleistungen in den Bereichen Prozessmanagement, KI-Integration und erneuerbare Energien. JMEC erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), keine Anlageberatung oder Anlagevermittlung im Sinne des WpHG / KWG und keine Versicherungsberatung oder -vermittlung im Sinne von § 34d GewO oder § 34e GewO.
Empfehlungen zu Vertragsinhalten, Versicherungsdeckungen, steuerlichen Gestaltungen oder Anlageentscheidungen ersetzen nicht die Beratung durch einen entsprechend zugelassenen Berufsträger und sind ausdrücklich als unverbindliche fachliche Einschätzung zu verstehen. Der Auftraggeber holt vor verbindlichen Entscheidungen eine Prüfung durch den jeweils zuständigen Berufsträger ein.
12. Haftung
JMEC haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JMEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und nicht eingetretene Erwartungen ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung von JMEC pro Schadensfall ist auf den dreifachen Wert des für das jeweilige Mandat vereinbarten Honorars begrenzt, höchstens jedoch auf einen im Einzelvertrag festgelegten Betrag.
13. Vertragsdauer & Kündigung
Beratungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine andere Regelung getroffen wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz von JMEC.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.